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Aktuelle Nachrichten

Der FitnessClub zur Vahr und das Schwimmbad laden zum gegenseitigen Kennenlernen ein!Mit Vortrag zum Thema „Herzgesundheit“ mit Referent Dr. Distelmeyer (Paracelsus Klinik)In der Eventlocation (2. OG)Im Anschluss gemütliches

Während der Sommerferien konnten viele kleine Schwimmerinnen und Schwimmer ihre Abzeichen erfolgreich ablegen, so dass wir aktuell wieder neue Termine für Kinder-Schwimmkurse anbieten können. Bei Interesse melden Sie

Der 01. Mai ist immer ein Feiertag, an dem im Club zur Vahr viel los ist. Erstmalig rief die „Club zur Vahr Stiftung“ zu einer Mitmachaktion unter dem

Schwimmen im Club zur Vahr

Nach dem Sport oder vor dem Büro einfach abtauchen und ein paar Bahnen schwimmen. Herrlich! Für die einen ist es das morgendliche Fitnessprogramm, für die anderen der pure Spaß oder die Abkühlung nach getaner Arbeit. Der Club zur Vahr ist stolz auf sein clubeigenes Schwimmbad mit einer Länge von etwa 24m, das Klein und Groß in der Zeit zwischen dem 1. Mai und Mitte Oktober erfreut.  

Ab sofort können Kinder für den Schwimmunterricht 2024 angemeldet werden. Hierfür verfassen Eltern bitte eine E-Mail mit dem Namen und Alter des Kindes/der Kinder sowie dem Unterrichtsziel (Seepferdchen, Bronze, etc.) und einer Telefonnummer an unseren Schwimmmeister

Mehr Informationen zu den Kinder-Schwimmkursen

Das Schwimmbad öffnet wie üblich am 01.05.2024.
Ab dem 02. Mai 2024 beginnen die Schwimmkurse.

Das Schwimmbadteam freut sich schon sehr auf hoffentlich wieder ganz viele Abzeichenträgerinnen und -träger zum Ende der Schwimmbadsaison 2024.

Öffnungszeiten:

01.05. – bis 31.08.2024
Montags bis freitags  6:00 – 21:00 Uhr
Samstags & sonntags  07:00 – 20:00 Uhr

01.09.- bis 30.09.2024
Montags bis freitags  6:00 – 20:00 Uhr
Samstags & sonntags  07:00 – 19:00 Uhr

01.10. – 18.10.2024
Montags bis freitags  6:00 – 11:00 Uhr und 15:00 bis 19:00 Uhr
Samstags & sonntags  7:00 – 11:00 Uhr und 15:00 bis 19:00 Uhr

19.10.2024
Abbaden 7:00 – 11:00 Uhr

Sportliche Grüße von Ihrem Schwimmmeister

André Schwedowski
Mobil: +49 (0) 162 / 20 44 686
(1. Mai bis 19. Oktober)

Abnahme und Anforderungen für Schwimmabzeichen

Seepferdchen

  • Sprung vom Beckenrand und anschließend 25m Schwimmen in einer erkennbaren Schwimmart
  • Einen Ring aus schultertiefem Wasser heraufholen
  • Kenntnis von Baderegeln (min. 5)

Jugendschwimmabzeichen -Bronze-

  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 15 Minuten Schwimmen (in dieser Zeit sind mind. 200 m zurückzulegen, davon 150 m in Bauch- und 50 m in Rückenlage).
  • Einen Ring aus 2m Wassertiefe von der Wasseroberfläche aus heraufholen
  • Paketsprung vom Startblock oder aus 1 m Höhe.
  • Kenntnisse von  Baderegeln (mind. 7)

Jugendschwimmabzeichen -Silber-

  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 20 Minuten Schwimmen (in dieser Zeit sind mind. 400 m zurückzulegen, davon 300 m in Bauch- und 100 m in Rückenlage).
  • Zweimal einen Ring aus 2m Wassertiefe von der Wasseroberfläche heraufholen
  • 10 m Streckentauchen mit Anstoßen vom Beckenrand im Wasser
  • Sprung aus 3 m Höhe oder zwei verschiedene Sprünge aus 1 m Höhe
  • Kenntnisse von Baderegeln (mind. 10) und Selbstrettung (Verhalten bei Erschöpfung, Krämpfen, etc.)

Jugendschwimmabzeichen -Gold-

  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 30 Minuten Schwimmen (in dieser Zeit sind mind. 800 m zurückzulegen, davon 650 m in Bauch- und 150 m in Rückenlage).
  • Startsprung und 50 m Brustschwimmen in höchstens 75 Sekunden.
  • Startsprung und 25 m Kraulschwimmen
  • 50 m Rückenschwimmen mit Grätschschwung oder Rückenkraulschwimmen
  • 10 m Streckentauchen aus der Schwimmlage heraus (ohne Abstoßen)
  • Dreimal einen Ring aus 2 m Wassertiefe von der Wasseroberfläche heraufholen ohne sich festzuhalten.
  • Sprung aus 3 m Höhe oder zwei verschiedene Sprünge aus 1 m Höhe
  • 50 m Transportschwimmen (Schieben oder Ziehen)
  • Kenntnisse aller Baderegeln sowie Selbst- und einfache Fremdrettung

Unsere Badeordnung

Im Folgenden werden alle wichtigen Richtlinien aufgeführt, die einem sicheren und hygienischen Badebetrieb dienen sollen. Diese Regeln gelten für jeden Badgast und sind unbedingt einzuhalten! Badegäste die diese Regeln nicht einhalten, müssen mit Konsequenzen wie z. B. Badeverbot rechnen (dies liegt im Ermessen der Aufsichtskraft)!

  1. Das Betreten des Schwimmbades in Golf, Hockey –oder Tennisschuhen ist nicht gestattet!
  2. Jeder Badegast hat sich vor der Schwimmbadbenutzung bei der Schwimmbadaufsicht anzumelden.
  3. Das Schwimmbad ist kein Ablageort für Straßenkleidung, Sporttaschen oder Sportgeräte (Hockey, Golf, Tennisschläger etc.)
  4. Vor jedem Baden ist immer die Dusche zu benutzen.
    Die Dusche am Schwimmbad dient nur zum kurzen Abduschen vor und nach dem Schwimmen. Das Benutzen von Seife, Shampoo etc. sowie das Aufwärmen unter der Dusche sind nicht gestattet. Bitte benutzen Sie hierfür die Duschen im anliegenden Gebäude.
  5. Nichtschwimmer (auch wenn sie Schwimmhilfen tragen) dürfen sich nur im Nichtschwimmerbereich aufhalten. Dieser Bereich wird täglich ab 10.00 Uhr (oder sobald ein Nichtschwimmer anwesend ist) durch eine rot-weiße Leine abgegrenzt.
  6. Unabhängig davon, ob sich Kinder mit oder ohne Hilfsmittel im Wasser befinden, haben Erziehungspersonen immer die eigene Aufsichtspflicht zu beachten (trotz Badeaufsicht).
  7. Das Rennen und Laufen im Schwimmbad ist nicht gestattet.
  8. Der Abdeckkasten darf nur im Bereich der Startblöcke über die dafür vorgesehenen Stufen betreten werden. Es darf gleichzeitig immer nur eine Person auf dem Startblock stehen.
  9. Das Liegen im Schwimmbadbereich ist nicht gestattet. Für das Sonnenbaden ist die angrenzende Liegewiese zu benutzen.
  10. Das Springen von der Seite in das Becken darf nur nach vorheriger Genehmigung durch die Badeaufsicht erfolgen. Wenn das Bad gut besucht ist, ist das Springen vom Beckenrand jedoch grundsätzlich verboten. Das Springen von den Blöcken liegt im Ermessen der Aufsichtskraft.
  11. Bei Schwimmunterricht kann die rechte Seite des Bades hierfür freigestellt und ggf. auch abgegrenzt werden. – Der Schwimmunterricht fällt grundsätzlich aus, sobald mehr als 15 Badegäste im Wasser sind.
  12. Jegliche Art von Glas (Flaschen, Gläser etc.) sind im Bad verboten!
  13. Bei Gewitter muss das Schwimmbad sofort verlassen werden, da es geschlossen wird. Über die Dauer dieser Schließung entscheidet die jeweilige Aufsichtskraft.
  14. Bei ansteckenden Krankheiten ist mit einem Attest zu belegen, dass die Krankheit behandelt wird/wurde und nicht mehr übertragbar ist.
  15. Jeder Badegast darf in der laufenden Badesaison (01. Mai – 18. Oktober) drei Gäste mitbringen. Diese sind bei der Badeaufsicht anzumelden.
  16. Gasthockeymannschaften dürfen nur nach Absprache mit der Aufsichtskraft und dem Trainer das Schwimmbad benutzen. Jede Mannschaft muss eine eigene Aufsichtskraft stellen.
  17. Für alkoholisierte Badegäste ist das Schwimmen strengstens verboten.
  18. Schwimmbadkleidung: Das Schwimmen ist nur mit dafür vorgesehener Schwimmkleidung erlaubt. Unterhosen, T-Shirts oder Windeln sowie das Nacktbaden sind nicht gestattet.
  19. Den Anweisungen des Aufsichtspersonal ist stets Folge zu leisten!